Das Immobiliensteuergesetz „Emlak Vergisi
Kanunu – EVK“ ist in den Jahren 1998 und 2002 in vielen wesentlichen Punkten
geändert worden. Die Immobiliensteuer „Emlak Vergisi“ umfasst zwei Steuerarten
in der Türkei, nämlich die Gebäudesteuer „Bina Vergisi“ und die Grundsteuer
„Arazi Vergisi“ deren Einnahmen den Gemeinden zufließen.
Die Sätze dieser jährlich zu entrichtenden
Steuern liegen zwischen 0,3 und 0,6 Prozent.
Wohnungen 0,1 %
andere Gebäude 0,2 %
Land 0,1%
landwirtschaftlich genutzte Fläche 0 %
für unbebaute - aber schon zum Bau zugewiesene
Grundstücke 0,3%
Außerdem wird in der Türkei beim Kauf und
Verkauf von Immobilien eine Steuer in Höhe von
3 % erhoben, die je zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer zu tragen ist.
Dabei wird der Kaufpreis des Objektes als Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt.
Die Steuer wird fällig, sobald die Transaktion zum Abschluss gebracht worden
ist.